Der Auftragnehmer ist für die Reinigung der Aufnahmeeinrichtung und damit zusammenhängende Leistungen verantwortlich. Ziele der Reinigungsdienstleistung sind - kurzfristig eine angenehme und hygienisch unbedenkliche Lebensumgebung zu schaffen, - mittelfristig stärkeren Verschmutzungen (z.B. in Fluren, Küchen und Sanitärräumen) vorzu-beugen und - langfristig den Wert von Einrichtung und Zimmern zu erhalten. - Endreinigungen etwaiger Baustellen zum Abschluss von Bauarbeiten des Auftraggebers und Renovierungsarbeiten des Auftraggebers sind nicht durch den Auftragnehmer zu leisten.