Aufrechterhaltung der Rechtskräftigkeit von Schutzrechten (Patenten, Gebrauchsmustern) und diesbezüglichen Anmeldungen durch Entrichtung der, in der Regel jeweils jährlich, ent-sprechende Gebühren ("Aufrechterhaltungsgebühren", "Jahresgebühren") bei den betref-fenden Patentämtern. Weitere Details zum Ausschreibungsgegenstand siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung".