Die Betriebswerkstätten, Kehranlagen sowie weitere Liegenschaften der U-Bahn der BVG benötigen im Zeitraum vom 01.11. bis 30.04. zur Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen Winterdienstleistungen. Zur Bedarfsermittlung und Absicherung dieser Winterdienstleistungen sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) erforderlich.